Kinderporno-Verdacht kann Unschuldige treffen

14 Dec 2009 06:30

Der Artikel geht auf die Problematik ein, folgenreiche Strafermittlungen an IP-Adressen festzumachen. Das gilt sowohl für Ermittlungen im Zusammenhang mit Kinderpornografie als auch für politisch beliebäugelte Methoden wie die Three-Strikes-Regel bei Filesharing. Zuordnungsfehler, geteilte IP-Adressen, Viren, die ohne Wissen eines PC-Besitzers illegale Inhalte downloaden — es gibt ein ganzes Repertoire an Unwägbarkeiten, die bei der „Indizie“ IP-Adresse berücksichtigt werden müssen. Magazin-Artikel (die ZEIT) von Tina Klopp, 10.12.2009:

Kommentare

Neuen Kommentar hinzufügen
oder Als Wikidot User anmelden
(wird nicht veröffentlicht)
- +
Sofern nicht anders angegeben, steht der Inhalt dieser Seite unter Lizenz Creative Commons Attribution-ShareAlike 3.0 License