Kinderporno-Verdacht kann Unschuldige treffen
14 Dec 2009 06:30
Der Artikel geht auf die Problematik ein, folgenreiche Strafermittlungen an IP-Adressen festzumachen. Das gilt sowohl für Ermittlungen im Zusammenhang mit Kinderpornografie als auch für politisch beliebäugelte Methoden wie die Three-Strikes-Regel bei Filesharing. Zuordnungsfehler, geteilte IP-Adressen, Viren, die ohne Wissen eines PC-Besitzers illegale Inhalte downloaden — es gibt ein ganzes Repertoire an Unwägbarkeiten, die bei der „Indizie“ IP-Adresse berücksichtigt werden müssen. Magazin-Artikel (die ZEIT) von Tina Klopp, 10.12.2009:
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Seiten Revision: 3, zuletzt bearbeitet: 16 Dec 2010 20:39
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