Urheber-Nutzungsrechte bei user generated content

17.04.2007

„Wir können alles — außer Deutsch“, lautet ein selbstbewusster Werbespot des Landes Baden-Württemberg. Dann hat man für das Blog Social Software @ Baden-Württemberg entweder einen Ghostwriter gefunden, oder man hats mittlerweile gelernt. Aktuell behandelt das Blog jedenfalls ein Thema, das allmählich immer brisanter wird: wem gehört eigentlich der sogenannte user generated content, welche Nutzung ist damit erlaubt, und welche Rechte hat ein User, der auf einer Web-Plattform etwas beigetragen hat?

Der Blog-Beitrag Nutzungsrecht von Userbeiträgen verweist dabei auf eine Diskussion im Business-Forum Xing, in der es vor allem um das Recht von Forumsbenutzern auf die Löschung ihrer Beiträge geht. Gerade dieses Problem ist in der Tat aktuell. Arenen wie das SELFHTML Forum, die schon einige Dienstjahre hinter sich haben, sind besonders betroffen. Immer häufiger melden sich dort ehemalige Novizen, die heute nicht mehr wollen, dass ihre dummen ersten Fragen zu HTML und PHP oder ihre verräterischen Zornesausbrüche von einst gefunden werden, wenn jemand nach ihrem Namen googelt, zum Beispiel Personalmanager.

Nun scheint die deutsche Rechtslage den Usern durchaus das Recht zu geben, frühere Beiträge von ihnen zu löschen. Aus Sicht des Persönlichkeitsrechts und des Urheberrechts ist das auch durchaus nachvollziehbar. Problematisch ist jedoch die Tatsache, dass ein User-Beitrag sich nicht immer und überall chirurgisch sauber entfernen lässt. In thread-basierten Foren beispielsweise kann von einem einzelnen Posting eine mehr oder weniger große Substruktur an weiteren Beiträgen abhängen. Ohne das Ausgangsposting würde die Thread-Logik zerstört, weshalb dann möglicherweise ganze Teilbäume von Foren-Threads gelöscht werden müssten. Das könnte wiederum mit Rechten anderer Benutzer konfligieren, die vielleicht viel Zeit und Mühe investiert haben in dem Glauben, dass ihre Beiträge dauerhaft veröffentlicht werden. Ebenso problematisch ist die Kultur des Zitierens. Damit Leser nicht immer zwischen Postings hin- und herwechseln müssen, ist es üblich, Texte aus einem Posting, auf die man sich in einer Antwort konkret bezieht, noch einmal zu zitieren. Nicht selten trifft man sogar auf Fullquotes. Das Löschen eines Postings würde in diesem Fall also nicht genügen. Wieder entsteht dabei die Problematik, dass andere Postings mitgelöscht werden müssen, was im übrigen nicht nur Interessen anderer Benutzer betrifft, sondern auch die Frage aufwirft, wie viel redaktionelle Nachforschung dem Forumsbetreiber zugemutet werden kann, um Löschwünsche wirklich sauber zu erfüllen.

Ein weiteres Problem besteht darin, dass ein Forumsbetreiber zwar Inhalte aus seinen eigenen Archiven löschen kann, nicht jedoch aus dem Datenbestand von Suchmaschinen oder gar Einrichtungen wie der Internet Wayback Machine, die frühere Stände von Websites für die Nachwelt bewahrt. Dieses Problem betrifft immerhin nur Foren oder von Benutzern beigetragene Inhalte, die öffentlich zugänglich sind. Dennoch zeigt die Problematik, dass etwas, das jemals öffentlich im Web stand, nicht so einfach tilgbar ist, wie es den Anschein hat.

Irgendwann wird vermutlich auch die Rechtsauffassung den Umstand berücksichtigen müssen, dass nichts mehr vollständig löschbar ist im Web. Und wer im Web veröffentlicht, und sei es auch nur als content-generierender User in einem Blog-Kommentar, einem Forum, einem Wiki oder einer Community, muss die Kunst der Gelassenheit erlernen: Gelassenheit gegenüber der Tatsache, dass die eigenen Spuren so schnell nicht verwischen. Vielleicht lernen dabei sogar einige, was sie sonst nicht gelernt hätten, nämlich mit der eigenen Vergangenheit zu leben!


Kommentare

Neuen Kommentar hinzufügen
oder Als Wikidot User anmelden
(wird nicht veröffentlicht)
- +
Sofern nicht anders angegeben, steht der Inhalt dieser Seite unter Lizenz Creative Commons Attribution-ShareAlike 3.0 License