Flashmobs - politische Kundgebungen Anno 2009

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Der Begriff Flashmob ist wieder mal eine dieser neueren Vokabeln, die man sich merken sollte. Der hintere Teil des Wortes, Mob, ist ja ein Wort, das alle Generationen verstehen, und es ist mit eher negativer Bedeutung versehen. Der Mob, das ist die böse, gefährliche Menschenmasse, und Mobbing ist die Art ihres Handelns: pöbelnd und lynchend. Der Ausdruck Flashmob erscheint demgegenüber etwas wertneutraler. Er bezeichnet einfach einen spontan organisierten Blitzauflauf von Menschen zu einem bestimmten Zweck. Dabei ist Flashmob eigentlich die Bezeichnung für unpolitische und eher spaßige Aktionen wie das plötzliche Stürmen einer McDonalds-Filiale zum Zweck des massenhaften Burger-Verzehrs. Für politisch motivierte Blitzaufläufe (unangemeldete Blitz-Demos) ist eigentlich der Ausdruck Smart Mob vorgesehen.

Doch was interessieren den Mob solche feinen begrifflichen Unterscheidungen — also reden die deutsche Blogo- und Statusphäre unisono von den Flashmobs des zurückliegenden Wochenendes. Flashmobs anlässlich des 60. Geburtstags des Deutschen Grundgesetzes.

„Grundgesetz lesen” lautet das Motto der Flashmobber, und zuhören sollen insbesondere jene Politiker der Deutschen Bundesregierung, denen die im Grundgesetz garantierten Bürgerfreiheiten zunehmend ein Dorn im Auge zu sein scheinen. Allen voran natürlich Zensursula.

Beeindruckend waren die Teilnehmerzahlen der Flashmobs, die am 23. Mai zeitgleich in mehreren deutschen Großstädten stattfanden, sicherlich nicht. Aber anders als vor knapp 30 Jahren, als die Massendemonstrationen der Friedensbewegung ihre Zeit hatten, geht es heute auch nicht mehr um die schieren Menschenmassen. Es geht darum, mediale Aufmerksamkeit zu erzielen. Und dazu benötigt man keine 7stelligen Demonstrantenzahlen, sondern Ideen, die nachdenklich machen. Den Rest besorgen die Repeater im Netz.

Zur Veranschaulichung ein YouTube-Video mit dem 23.-Mai-Flashmob in Berlin. Mit dabei und gewissermaßen Erklärerin des Videos ist Franziska Heine, bekannt geworden als Initiatorin der Petition gegen Internetsperren.

Gemeinsam gelesen wurden die Artikel 1, 5, 8, 10 und 19 des Deutschen Grundgesetzes, die allesamt zum Bereich der unverletzlichen und garantierten Grundrechte gehören. Es handelt sich neben dem Startparagraphen zur Menschenwürde um die Paragraphen zur Meinungsfreiheit, zur Versammlungsfreiheit, zum Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis sowie zur Verpflichtung, diese Grundrechte in ihrem Wesensgehalt niemals zu verändern.

Und weil das Wort Flashmob also in aller Munde ist, gibt es hier auf Webkompetenz jetzt auch dazu eine Topic-Seite.

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