Abmahnung für Persiflage wegen Urheberrechtsverletzung?

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(inspiriert vom Artikel Du bist Terrorist droht Abmahnung im Blog von Dieter Welzel)

Eine Persiflage ist eine satirisch-sarkastische Auseinandersetzung mit etwas. Um überhaupt einen Bezug zu dem herzustellen, was persifliert werden soll, ist natürlich das Erzeugen eines Wiedererkennungseffekts nötig. Die Persiflage ist dabei urheberrechtlich durch die künsterische Freiheit geschützt. Im deutschen Grundgesetz wird diese Freiheit in Artikel 5, Absatz 3 garantiert.

Wie aber so oft, werden gerade die allgemeinen gesetzlichen Regelungen des Grundgesetzes am liebsten umgangen. Im vorliegenden Fall meint die Werbe-Agentur Kemper Trautmann eine Abmahnung und rechtliche Schritte androhen zu können. Diese Agentur hat vor einigen Jahren die aus Funk und Fernsehen bekannte Kampagne Du bist Deutschland umgesetzt. Darin sollten wir Teutonen auf eine positive Einstellungen zu uns selbst und unserem Land eingeschworen werden. Wahrscheinlich hätten wir bei der Fußball-WM, die kurze Zeit später in Deutschland ausgetragen wurde, alle Fans anderer Mannschaften brutal abgeschlachtet. Gut, dass wir vorher so sanfte Streicheleinheiten erhalten haben: "Du bist die Hand. Du bist 82 Millionen. Behandle Dein Land doch einfach wie einen guten Freund. Meckere nicht über ihn […] Du bist Deutschland.". Eine zweite, neuere Welle der Kampagne hat sich das Thema Kinderfreundlichkeit in Deutschland vorgenommen.

Seit der Fußball-WM hat sich in Deutschland allerdings einiges geändert. Die Bundesregierung hat sich als eine überwachungsgeile Institution entpuppt, in deren Kontrollvorstellungen sich viele Bürger als potentiell Verdächtigte fühlen. Der Design-Student Alexander Lehmann hat dieses Befinden in einem Video mit dem Titel Du bist Terrorist mitsamt Website dubistterrorist.de ausgedrückt.

Beim Domain-Namen und dem Webdesign stellt Lehmann einen deutlichen Bezug zur Aktion Du bist Deutschland her. Hier das Original (anklicken, um zur Website zu gelangen):

du-bist-deutschland.jpg

Und hier die Anlehnung von Lehmann (anklicken, um zur Website zu gelangen):

du-bist-terrorist.jpg

Gar nichts miteinander zu tun haben die Videos. Hier geht Alexander Lehmann völlig eigene Wege. Dadurch ist die Forderung nach künstlerischer Eigenleistung mehr als erfüllt. Die Ähnlichkeit bei der Wahl von Domain-Name und Webdesign ist klar erkennbar nicht durch versuchte Trittbrettfahrerei motiviert. Die Ähnlichkeit ist einfach nur nötig, um deutlich zu machen, worauf sich das Ganze bezieht.

Wenn eine solche Ausdrucksform tatsächlich abmahnfägig oder gar verurteilbar würde, dann hätten wir bald Verhältnisse wie in den schlimmsten Diktaturen dieser Welt. Die Agentur Kemper Trautmann könnte sich allein durch eine YouTube-Suche nach Du bist Deutschland satt klagen. Propaganda würde erlaubt bleiben, doch das Enthüllen von Propaganda als solche würde kriminalisiert.

Wenn die Agentur Kemper Trautmann nur irgendetwas von den Inhalten ihrer Videos versteht, dann sollte sie einsehen, dass leben und leben lassen der Weg einer erfolgreichen Gesellschaft ist. Das gilt auch für Deutschland.

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