IPv6 und die Netzneutralität

20 Jul 2011 15:01

ip6nn.jpg Ein weniger bekanntes, neues Feature des neuen IP-Adress-Standards könnte der Anfang vom Ende der Gleichbehandlung aller Datenübertragungen im Internet sein.
Eigentlich veröffentlicht am 24.06.2011

Am 8. Juni 2011 lief, was die Mehrzahl der Internet-User vermutlich gar nicht gemerkt hat, ein weltweiter Testversuch für das künftige IPv6-Protokoll. Der Versuch verlief für die am Test teilnehmenden Unternehmen, darunter auch Google und Facebook, hoch erfreulich. Grünes Licht also für eine baldige Einführung. Nötig ist die Einführung auf jeden Fall, da der Adressraum der bisherigen IP-Adressen, die binär aufgelöst einfach eine 4 Byte große Zahl darstellen, seit Februar 2011 erschöpft ist. Zwar können Provider großer Adressräume durch dynamisch vergebene IP-Adressen innerhalb ihres Adressraums das Problem in der Praxis noch leidlich umgehen. Doch erstens kann es nach dem bisherigen IP-Adressvergabe-Schema keine neuen, großen Provider mehr geben, da alle großen Adressräume vergeben sind, und zweitens sind dynamische, wechselnde IP-Adressen für viele zukunftsträchtige Internet-Anwendungsbereiche zum Teil unbrauchbar.

Das neue IPv6-Protokoll besteht nicht mehr wie das bisherige IP4-Protokoll aus 4 Zahlen zwischen 0 und 255, sondern aus 8 Zahlen zwischen 0 und 65.536. Damit sind 340 Sextillionen IPs adressierbar. Zum Vergleich: seit Anbeginn des Wetters auf unserem Globus soll etwa 1 Sextillion Schneeflocken auf die Erde niedergegangen sein (Quelle). Doch das IPv6-Protokoll, mit dessen Entwicklung bereits 1995 begonnen wurde, und das seit 1998 in der Internet-Spezifikation RFC 2460 vorliegt, beseitigt nicht nur bis auf weiteres die Adressierungsengpässe im Netz. Es sorgt auch für eine Performance-Steigerung beim Protokollteil von Datenübertragungen, und es bietet verschiedene neue Features an. Dazu gehört zum Beispiel die von vorneherein eingebaute Möglichkeit einer IPsec-Verschlüsselung der übertragenen Daten, oder auch die Angabe der Priorität eines Datenpakets für die Flusssteuerung.

Und genau an dieser Prioritätsangabe, die in einem IPv6-Headerfeld namens Traffic Class gespeichert wird, entzündet sich die Kritik. Gedacht ist die Prioritätsangabe für Anwendungen, welche die Dienstgüte (Quality of Service - QoS) messen. Das betrifft beispielsweise IP-basierte Echtzeit-Sprachübertragungen, also Internet-Telefonie. Durch die Priorisierungsangabe kann ein Internetdienst wie beispielsweise Skype bereits auf IP-Ebene die Dienstgüte, also die Sprachqualität beeinflussen.

Die Protokollspezifikation von IPv6 sieht für das Prioritätsfeld Traffic Class Werte von 0 bis 15 vor, also 16 unterschiedliche Prioritätsstufen. Dabei wird grob unterschieden zwischen dem Wertebereich 0 bis 7 und dem Wertebereich 8 bis 15. Pakete mit einem Prioritätswert zwischen 0 und 7 gelten als Verlierer, solche mit einem Wert zwischen 8 und 15 als Gewinner. Denn Pakete mit Werten zwischen 0 und 7 sollen bei hoher Netzlast vernachlässigt werden, während Pakete mit 8 bis 15 bevorzugt werden sollen. Werte von 8 bis 15 sollen laut Protokoll nur für Echtzeitanwendungen reserviert sein. Andere Dienste (darunter auch HTTP, FTP oder Mailprotokolle wie POP3, IMAP oder SMTP) sollen sich mit Werten von 0 bis 7 begnügen.

Echtzeit-Anwendungen, die auf das Messen der Dienstgüte angewiesen sind, profitieren ganz eindeutig davon, wenn Pakete bereits auf TCP-Ebene nach brauchbar und unbrauchbar vorsortiert und in entsprechender Priorität weitergeleitet werden. In der Fachsprache wird die Priorisierung von IP-Paketen zum Zweck der Verbesserung der Dienstgüte auch als Qualitätsdifferenzierung bezeichnet. Für diesen und keinen anderen Zweck ist das Traffic-Class-Feld gedacht. Die Spezifikation schreibt deswegen auch ausdrücklich vor, dass die Prioritätsangabe nur anfänglich von einer Anwendung gesetzt werden und dann auf dem gesamten Weg bis zum Empfänger nicht mehr verändert werden darf.

Es ist jedoch technisch ohne weiteres möglich, diese Regel zu umgehen und IP-Pakete auf ihrem Weg vom Sender zum Empfänger zu manipulieren, also etwa den Wert des IPv6-Header-Feldes Traffic Class zu verändern. Etwa zu dem Zweck, damit Daten bestimmter Dienste oder Sender-Empfänger-Verbindungen bevorzugt übertragen werden. Das Gebot der Netzneutralität soll genau so etwas verhinern. Doch die Versuchung ist groß - bei den großen, privaten Leitungsvermittlern und Leitungsbetreibern. Während der Bandbreitenbedarf andauernd weiter ansteigt, fallen die Datenübertragungspreise immer weiter. Netzbetreiber könnten jedoch Milliarden von Dollar verdienen, wenn das Gebot der Netzneutralität fallen würde. Denn viele große Unternehmen würden viel dafür bezahlen, Vorfahrt für eigene Daten im Netz zu erhalten.

Das Traffic-Class-Feld im Header von IPv6-Paketen ist sicher keine bewusst eingeführte Unterwanderung der Netzneutralität. Es dient allein dem beschriebenen Zweck der Qualitätsdifferenzierung bei QoS-abhängigen Internetanwendungen wie IP-Telefonie. Es könnte allerdings zur Unterwanderung des Netzneutralitätsgrundsatzes missbraucht werden, vorausgesetzt, es kommt zu entsprechenden Deals zwischen Interessenten und leitungsvermittelnden Providern. Das könnte auch unauffällig durch Einzelabsprachen unter der Hand geschehen, so dass es nur schwer nachweisbar ist. Um so wichtiger ist es, dass der Grundsatz der Netzneutralität durch weltweit einheitliche gesetzliche Regelungen geschützt wird.

Bei alledem muss man auch berücksichtigen, dass den „Gegnern“ der Netzneutralität durchaus klar ist, dass sie ein wunderbar funktionierendes Gleichbehandlungsmodell vor den Augen von zig Millionen Usern aus Gründen von Profitinteressen stürzen wollen. Da ist natürlich unauffällige Massenmanipulation mit den Mitteln der Sprachverweichlichung angesagt. Es gibt durchaus kritische Stimmen, die etwa den oben beschriebenen Begriff „Qualitätsdifferenzierung“ für reinen Marketing-Nebel halten (z.B. hier). Obwohl die Unterscheidung zwischen Netzneutralität und Qualitätsdifferenzierung aus technischer Sicht durchaus einleuchtet, so besteht zweifellos die Gefahr, dass diese feinsinnige Unterscheidung, die Normal-Usern nur schwer vermittelbar ist, ein wunderbarer Ansatzpunkt ist für Sprachmanipulation. Qualitätsdifferenzierung als Deckmäntelchen für Eingriffe in die Netzneutralität. Eine Lektüre wie die Ankündigung zum TK-Tag Hessen 2011, die nur so strotzt vor sprachlich wohl formulierter Gier nach dem Fall der Netzneutralität, zeigt deutlich, dass solche Warnungen nicht grundlos sind.

Das Traffic-Class-Feld im Header von IPv6-Paketen kann Echtzeitübertragungen im Internet effizienter machen. Es könnte aber auch der künftige Speicherort für eine Zwei- oder Mehrklassengesellschaft der Internetnutzer werden. Es liegt an uns, den aktiven Netz-Usern, den zunehmenden Marketing-Nebel der Profiteure von einem Fall der Netzneutralität konsequent wegzupusten.

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